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Der Sozialdienst Urner Oberland ist zuständig für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Erstfeld, Gurtnellen, Wassen, Göschenen, Andermatt, Hospental und Realp. Der Auftrag des Sozialdienstes richtet sich nach dem Sozialhilfegesetz des Kantons Uri vom 28. September 1997 und beinhaltet die Bereiche persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe, die unentgeltlich erbracht werden.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Persönliche Hilfe, Beratung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Vermittlung von fachspezifischen Institutionen
- Abklärung von Sozialhilfebedürftigkeit
- Finanzielle Hilfe (wirtschaftliche Sozialhilfe)
- Budgetberatung
- Prävention, vorbeugende Massnahmen
- Beratung in Sozialversicherungsfragen
- Koordinationsstelle zur Sozialbehörde Urner Oberland
Die finanziellen Hilfen sind zweckgebunden und nach Sozialhilfegesetz Art. 34 rückerstattungs-pflichtig. Die Berechnung richtet sich nach den SKOS-Richtlinien.
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Mo. – Di. 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr von 13.30 bis 17.00 Uhr |
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Do. – Fr. 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr von 13.30 bis 17.00 Uhr |
Für die Vereinbarung eines Gesprächstermins bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung unter 041 882 01 41.
Sozialdienst Urner Oberland Gotthardstrasse 99 Postfach 68 6472 Erstfeld
Tel.: 041 882 01 41 Fax: 041 882 01 31 sozialdienst@erstfeld.ch |