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Schul- und Ferienplan

Schul- und Ferienplan für das Schuljahr 2011/12

Beginn des Schuljahres 2011/12 (erster Schultag): Dienstag, 16.08.2011, morgens

Ende des Schuljahres 2011/12 (letzter Schultag:
Freitag, 29.06.2012, mittags 

Der Unterricht am ersten Schultag beginnt in sämtlichen Klassen der Primar- und Oberstufe um 10.00 Uhr und in den Kindergärten um 13.30 Uhr.

Alle OberstufenschülerInnen treffen sich um 10.00 Uhr im Pfarreizentrum.                                                         

             
     
     

Schul- und Ferienplan 2011/12 als pdf: dateimanager/20100709.pdf

Anschluss-Schul- und Ferienplan 2012/13 als pdf:  

Der Mittwochnachmittag und der Samstag sind für alle Schüler/Schülerinnen schulfrei mit den nachstehenden Ausnahmen:

16. Mai 2012
06. Juni 2012

Feiertage, Feiertagsbrücken und weiterer Ausfall des Unterrichts 

  • Maria Himmelfahrt: Montag, 15.08.2011, ganzer Tag schulfrei
  • Allerheiligen: Dienstag, 01.11.2011, ganzer Tag schulfrei
  • Maria Empfängnis: Donnerstag, 08.12.2011, ganzer Tag schulfrei 
  • Auffahrt (Christi Himmelfahrt): Donnerstag, 17.05.2012, ganzer Tag schulfrei
  • Auffahrt (Brücke): Freitag, 18.05.2012, ganzer Tag schulfrei
  • Pfingstmontag: Montag, 28.05.2012, ganzer Tag schulfrei
  • Fronleichnam: Donnerstag, 07.06.2012, ganzer Tag schulfrei
  • Fronleichnam (Brücke): Freitag, 08.06.2012, ganzer Tag schulfrei

 

Schulbesuchstage 2011

Die folgenden beiden Tage sind offizielle Schulbesuchstage der Gemeindeschulen Erstfeld für alle Abteilungen aller Schulstufen:

  • Donnerstag, 3. November 2011
  • Freitag, 4. November 2011

An diesen beiden Tagen ist ebenfalls der Mittagstisch im Stegmattschulhaus von 9.00 - 16.00 Uhr geöffnet.

Individuelle Schulbesuche sind während des Schuljahres nach Voranmeldung bei der jeweiligen Lehrperson ebenfalls möglich.

Schulabsenzen:
Muss ein/e Schüler/in wegen Unwohlseins dem Unterricht fernbleiben, so haben dies die Eltern dem/der Klassenlehrer/in noch am selben Tag persönlich mitzuteilen. Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall von mehr als 4 Schultagen ist der Lehrperson ein ärztliches Zeugnis einzureichen bzw. vorzulegen.

Schuldispensationen:
Grundsätzlich bewilligen die Lehrpersonen, die Schulleitung und der Schulrat für den Schulanfang nach den Sommerferien keine Dispensationen.

Zur Teilnahme an speziellen Lagern während der ordentlichen Schulzeit, muss frühzeitig ein schriftliches Gesuch an den Schulrat gestellt werden.